{"id":2055,"date":"2018-12-29T14:46:16","date_gmt":"2018-12-29T13:46:16","guid":{"rendered":"http:\/\/zitherclub-ossweil.de\/?page_id=2055"},"modified":"2025-04-21T18:01:22","modified_gmt":"2025-04-21T17:01:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zitherclub-ossweil.de\/?page_id=2055","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>ZITHERCLUB OSSWEIL e. V. gegr. 1919<br \/>\nMitglied im Deutschen Zithermusik-Bund e. V.<\/h1>\n<h2>S a t z u n g<\/h2>\n<p>\u00a7 1<br \/>\nName, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eZitherclub O\u00dfweil e. V. gegr. 1919\u201c.<br \/>\nEr ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigsburg unter VR 1036 eingetragen.<\/p>\n<p>2. Der Verein hat seinen Sitz in Ludwigsburg (Ludwigsburg-O\u00dfweil).<\/p>\n<p>3. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Zithermusik-Bund e.V., Landesverband Baden-W\u00fcrttemberg und im Stadtverband der Gesang- und Musikvereine Ludwigsburg.<br \/>\nEr kann weiteren Vereinen und Verb\u00e4nden zur Durchf\u00fchrung seines satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweckes beitreten.<\/p>\n<p>4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 2<br \/>\nZweck des Vereins<\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die Pflege und F\u00f6rderung der Zithermusik, auch in Verbindung mit anderen geeigneten Instrumenten.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Abhaltung von \u00dcbungsabenden, Veranstaltung von Konzerten und Teilnahme an anderen kulturellen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>5. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Ludwigsburg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>\u00a7 3<br \/>\nMitgliedschaft und Aufnahme<\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p>2. Der Verein hat aktive Mitglieder, passive Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>3. Die Beitrittserkl\u00e4rung hat schriftlich bei der 1. oder 2. Vorsitzenden zu erfolgen.<\/p>\n<p>4. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Ausschuss.<\/p>\n<p>\u00a7 4<br \/>\nAustritt und Ausschluss, Streichung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>1. Der Austritt steht jedem Mitglied frei.<\/p>\n<p>2. Die Austrittserkl\u00e4rung hat schriftlich gegen\u00fcber dem 1. oder 2. Vorsitzenden zu erfolgen.<\/p>\n<p>3. Der Austritt ist nur auf den Schluss eines Kalenderjahres m\u00f6glich.<\/p>\n<p>4. Mitglieder, welche gegen die Satzung oder Interessen des Vereins versto\u00dfen, k\u00f6nnen vom Ausschuss ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die Hauptversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Mitgliedschaft des Betroffenen.<\/p>\n<p>5. Ein Mitglied scheidet au\u00dferdem durch Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus. Die Streichung ist zul\u00e4ssig, wenn das Mitglied mit zwei Jahresbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist und diese Beitr\u00e4ge auch nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand an die letzte dem Verein bekannte Adresse nicht innerhalb von drei Monaten nach der Absendung der Mahnung voll entrichtet. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen, in welchem auf die bevorstehende Streichung hingewiesen wird. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn der Brief als unzustellbar zur\u00fcckkommt. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Ausschusses.<\/p>\n<p>\u00a7 5<br \/>\nMitglieder<\/p>\n<p>1. Aktives Mitglied ist, wer ein geeignetes Instrument spielt und im Zitherchor, Jugendchor oder einer anderen Gruppe des Vereins mitwirkt.<\/p>\n<p>2. Von jedem aktiven Mitglied wird regelm\u00e4\u00dfiges Erscheinen in den \u00dcbungsstunden und Mitwirkung in den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins erwartet.<\/p>\n<p>3. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, welche 40 Jahre und mehr dem Verein angeh\u00f6ren oder von der Hauptversammlung zu solchen ernannt werden.<\/p>\n<p>4. Alle \u00fcbrigen Mitglieder sind passive Mitglieder.<\/p>\n<p>5. Stimmrecht in den Versammlungen des Vereins haben alle Mitglieder \u00fcber 14 Jahre.<\/p>\n<p>6. Sie d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglied vom Verein keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen erhalten.<\/p>\n<p>7. Die Vorstandschafts\u00e4mter sind grunds\u00e4tzlich Ehren\u00e4mter. Im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten besteht aber die M\u00f6glichkeit einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr.26a EStG auszuzahlen. Die Entscheidung hier\u00fcber trifft der Vorstand.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaftsmitglieder haben zudem einen Aufwendungserstattungsanspruch nach \u00a7 670 BGB. Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon und andere ihnen f\u00fcr die Vereinsarbeit notwendige Auslagen werden gegen Nachweis erstattet. Die Kosten sind zum Quartalsende mit Belegen geltend zu machen.<\/p>\n<p>\u00a7 6<br \/>\nBeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>1. Der j\u00e4hrliche Beitrag wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>2. Der Jahresbeitrag wird in der Regel einmal j\u00e4hrliche im Lastschriftverfahren zu Beginn eines Kalenderjahres eingezogen.<\/p>\n<p>3. Betragsfrei sind:<\/p>\n<p>3.1 Ehrenmitglieder, sowie ein Ehrenvorsitzender und Ehrendirigent,<\/p>\n<p>3.2 Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und bereits 10 Jahre<br \/>\nMitglied sind,<\/p>\n<p>3.3 jugendliche Mitglieder, die noch kein eigenes Einkommen haben, sofern ein Elternteil beitragspflichtiges Mitglied ist,<\/p>\n<p>3.4 Mitglieder w\u00e4hrend der Ableistung des Grundwehrdienstes.<\/p>\n<p>\u00a7 7<br \/>\nOrgane<\/p>\n<p>1. Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>1.1 der Vorstand,<\/p>\n<p>1.2 der Ausschuss,<\/p>\n<p>1.3 die Hauptversammlung.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr bestimmte Aufgaben k\u00f6nnen durch die Hauptversammlung Unteraussch\u00fcsse gebildet werden. Organfunktionen kommen diesen Unteraussch\u00fcssen jedoch nicht zu.<\/p>\n<p>\u00a7 8<br \/>\nVorstand<\/p>\n<p>1. Der Vorstand (\u00a7 26 BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem<br \/>\n2. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>2. Jeder vertritt den Verein allein.<\/p>\n<p>3. Die 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende werden j\u00e4hrlich wechselnd auf die Dauer von zwei Jahren von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur satzungsm\u00e4\u00dfigen Bestellung eines Nachfolgers im Amt.<\/p>\n<p>4. Die Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/p>\n<p>5. Im Innenverh\u00e4ltnis soll die 2. Vorsitzende den Verein nur dann vertreten, wenn die 1. Vorsitzende verhindert ist.<\/p>\n<p>\u00a7 9<br \/>\nAusschuss<\/p>\n<p>1. Dem Ausschuss geh\u00f6ren an:<\/p>\n<p>1.1 die 1. Vorsitzende,<br \/>\n1.2 die 2. Vorsitzende,<br \/>\n1.3 der Dirigent,<br \/>\n1.4 der Kassier,<br \/>\n1.5 die Schriftf\u00fchrerin,<br \/>\n1.6 der Notenwart,<br \/>\n1.7 die Jugendleiterin,<br \/>\n1.8 zwei Vertreter:innen der passiven Mitglieder,<br \/>\n1.9 die Mitglieder etwa gebildeter Unteraussch\u00fcsse.<\/p>\n<p>2. Ausschuss\u00e4mter k\u00f6nnen in einer Person zusammengefasst werden, mit Ausnahme der \u00c4mter 1.1 und 1.2.<\/p>\n<p>3. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt in der Hauptversammlung. Sie bleiben bis zur satzungsm\u00e4\u00dfigen Bestellung eines Nachfolgers im Amt.<\/p>\n<p>4. Der Ausschuss entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten, soweit diese nicht der Hauptversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n<p>5. Der Ausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf Ausschussmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>6. Ein Ehrenvorstand und ein Ehrendirigent geh\u00f6ren dem Ausschuss ohne Stimmrecht an.<\/p>\n<p>\u00a7 10<br \/>\nHauptversammlung<\/p>\n<p>1. Im 1. Kalendervierteljahr eines jeden Jahres ist eine Jahreshauptversammlung abzuhalten.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder sind unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich zu laden. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Anschrift.<\/p>\n<p>3. Der Hauptversammlung vorbehalten sind:<\/p>\n<p>3.1 Entgegennahme der Berichte des Vorstands und der Ausschussmitglieder und Entlastungserteilung,<\/p>\n<p>3.2 Wahl des Vorstands, der Ausschussmitglieder, Bildung eines Unterausschusses und Wahl der Mitglieder dieses Unterausschusse und die Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern,<\/p>\n<p>3.3 Beitritt zu anderen Vereinen und Verb\u00e4nden und Austritt aus solchen,<\/p>\n<p>3.4 Satzungs\u00e4nderungen,<\/p>\n<p>3.5 Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>4. Auf Beschluss des Ausschusses oder auf Grund schriftlichen Verlangens von einem Viertel der Mitglieder ist eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Sie hat dieselben Befugnisse.<\/p>\n<p>5. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Hauptversammlung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.<\/p>\n<p>6. Satzungs\u00e4nderungen und der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer dreiviertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder. F\u00fcr alle \u00fcbrigen Beschl\u00fcsse gen\u00fcgt einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Aufgabenverteilung<\/p>\n<p>1. Der 1. Vorsitzende leitet den Verein; er beruft die Sitzungen und Versammlungen ein. In seinem Verhinderungsfall obliegen diese Aufgaben dem 2. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>2. Der Kassier f\u00fchrt die Kassengesch\u00e4fte. Die Kasse ist mindestens einmal j\u00e4hrlich vor der Jahreshauptversammlung durch mindestens einen Kassenrevisor zu pr\u00fcfen. Au\u00dferordentliche Pr\u00fcfungen sind zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen durch den 1. Vorsitzenden angeordnet werden.<\/p>\n<p>3. Der Schriftf\u00fchrer erledigt die schriftlichen Arbeiten und den Verkehr mit der Presse. Er hat von allen Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen ein Protokoll zu fertigen und zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>4. Der Dirigent hat die musikalische Gesamtleitung. Die Auswahl der Musikst\u00fccke soll im Einvernehmen mit den aktiven Mitgliedern erfolgen.<\/p>\n<p>5. Der Jugendleiter leitet den Jugendchor und die musikalische Ausbildung.<\/p>\n<p>6. Der Notenwart verwaltet die Noten, Instrumente und Ger\u00e4te des Vereins. Er hat \u00fcber Verschlechterungen und Abhandenkommen dem Ausschuss zu berichten.<\/p>\n<p>\u00a7 12<br \/>\nEhrungen<\/p>\n<p>1. Ehrungen erfolgen f\u00fcr 25-, 40- und 50-j\u00e4hrige Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>2. Aktive Mitglieder werden f\u00fcr 10-, 20-, 30-, 40- und 50-j\u00e4hrige aktive T\u00e4tigkeit im Verein geehrt.<\/p>\n<p>3. Ehrungen k\u00f6nnen alle zwei Jahre erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a7 13<br \/>\nAufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Zitherclubs O\u00dfweil e.V. kann nur in einer au\u00dferordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. F\u00fcr den Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>2. Sinkt die Mitgliederzahl unter vier, so ist der Verein aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>3. Im Falle der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Zitherclubs O\u00dfweil e.V. oder bei Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das gesamte Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Ludwigsburg, mit der Bestimmung es zu verwalten, bis ein neuer Verein mit gleichem Namen und gleichem Zweck gegr\u00fcndet wird. Ist dies bis zum Ablauf des auf die Aufl\u00f6sung folgenden Jahres nicht der Fall, so ist das Verm\u00f6gen von der Stadt Ludwigsburg unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p>\u00a7 14<br \/>\nG\u00fcltigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen (neu)<\/p>\n<p>1. Diese Satzung wurde durch die Hauptversammlung am 24. Februar 2011 beschlossen.<\/p>\n<p>2. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>3. Alle bisherigen Satzungen und Ordnungen des Vereins treten damit au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>Anlage zur Satzung (DS-GVO):<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/zitherclub-ossweil.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/AnlageSatzungV20190228.pdf\">Anlage Satzung (DS-GVO)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ZITHERCLUB OSSWEIL e. V. gegr. 1919 Mitglied im Deutschen Zithermusik-Bund e. V. S a t z u n g \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1. 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